Odenwälder SPD: Musikschulgesetz der SPD-Landtagsfraktion soll Förderung auf eine neue solide Basis stellen

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Hessen hat kein Gesetz, das die Anerkennung und Förderung der Musikschulen regelt. Die Förderung erfolgt bisher ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage einer Richtlinie.
„Mit großer Mehrheit wurde 2018 die Förderung der Kultur als Staatsziel in der hessischen Verfassung verankert. An der strukturellen Unterfinanzierung der Musikschulen hat dies bisher nichts geändert. Die Konsequenz sind steigende Gebühren für Eltern und zum Teil prekäre Arbeitsbedingungen für Beschäftigte. Beides wollen wir ändern. Ziel des SPD-Gesetzentwurfs sei es, den Kostenanteil des Landes an den Gesamtkosten nicht nur abzusichern, sondern auch schrittweise so zu erhöhen, dass sich das Land zu einem Drittel der Gesamtkosten der Musikschulen beteiligt. „Somit sollen einerseits die Musikschulgebühren für Eltern gesenkt und damit Chancengleichheit erhöht werden. Gleichzeitig ist das Ziel unseres Gesetzentwurfs, eine tarifliche Bezahlung von Musikschullehrkräften zu gewährleisten und für bessere Beschäftigungsverhältnisse zu sorgen“, erklärt Rüdiger Holschuh, der Vorsitzende der Odenwälder SPD.
Die Gebührenschraube vieler Musikschulen habe aus der Not heraus in den letzten Jahren nur eine Richtung gekannt, nämlich nach oben. Das müsse sich dringend ändern. „Kulturelle Bildung darf nicht nur etwas für Besserverdienende sein. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf ein breites Musikschulangebot zu sozialverträglichen Preisen sichern und die Förderung endlich so regeln, dass die öffentlichen Musikschulen zu angemessenen Lern- und Arbeitsbedingungen in ihrem Bestand gesichert werden“, so Raoul Giebenhain, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion.
„Aus Gesprächen mit der Musikschule Odenwald e.V. mit Sitz in Erbach weiß ich, dass der finanzielle Handlungsspielraum der öffentlichen Musikschulen ausgereizt ist und die Zuschüsse, die die Musikschulen vom Land und den Kommunen erhalten, seit langem nicht mehr ausreichen“, erklärt Holschuh. Der Eigenleistungsanteil der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler sei in Hessen im Bundesländervergleich besonders hoch. In der kreisweit unterrichtenden Musikschule Odenwald belaufe er sich auf etwa 70 Prozent, erläutert die Vorsitzende der Musikschule Odenwald, Karin Lichtblau.
Das Land müsse jetzt endlich schrittweise seinen Anteil an der Gesamtfinanzierung steigern, vor allem auch um den Musikschulen eine angemessene Bezahlung der Lehrkräfte zu ermöglichen. Nur ein Drittel der Lehrkräfte an Musikschulen sei fest angestellt, allerdings überwiegend in Teilzeit. Zweidrittel arbeiteten auf Honorarbasis. „Um die Abwanderung in andere Bundesländer zu stoppen und den Lehrkräften bessere Perspektiven zu bieten, brauchen wir angemessen entlohnte Arbeitsverhältnisse. Die tarifliche Bezahlung können viele Musikschulen aus den Elternbeiträgen und dem aktuellen Landesanteil von 4 Prozent an der Gesamtfinanzierung nicht realisieren. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so Holschuh und Giebenhain abschließend.