Mangelnde Fürsorgepflicht gegenüber Lehrkräften

Die datenschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nadine Gersberg, hat die mangelnde Fürsorgepflicht der schwarzgrünen Landesregierung gegenüber den hessischen Lehrkräften kritisiert.

Die SPD-Abgeordnete sagte: „Die hessische Landesregierung lässt ihre Lehrkräfte in Sachen Datenschutz vollkommen allein. Kultusminister Lorz hat lediglich lapidar im Kultusausschuss verkündet, dass Hessens Lehrkräfte ihre eigenen Endgeräte für den Fernunterricht verwenden können. Diese Aussage macht mich sprachlos, denn von einem Arbeitgeber sollte man erwarten können, dass er auch seine Angestellten und Beamtinnen und Beamten mit entsprechendem Equipment versorgt, wenn diese über einen längeren Zeitraum von Zuhause aus arbeiten sollen.“ Die nun eingegangene Antwort auf eine von der SPD-Fraktion eingebrachte Kleine Anfrage zeige, dass das Land Hessen auch in dieser Frage noch nicht auf das Schuljahr 2020/2021, das in weniger als zwei Wochen beginne, vorbereitet sei.

„Die Pandemie ist noch lange nicht vorbei, deshalb ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft in Teilen auf Fernunterricht zurückgegriffen werden muss. Eine Prüfung, ob Lehrerinnen und Lehrern Geräte zur Verfügung gestellt werden könnten, reicht bei Weitem nicht aus. Es kann damit gerechnet werden, dass die angeschafften Geräte für die bedürftigen Schülerinnen und Schüler nicht ausreichen werden, wie eine Bedarfsabfrage gezeigt hat. Für die Lehrkräfte werden dann erst recht keine Geräte zur Verfügung stehen“, so Gersberg.

Ein gutes Beispiel sei hingegen das Bundesland Nordrhein-Westfalen, das aktuell Geräte für seine Lehrkräfte anschaffe. Hessens Lehrerinnen und Lehrer hätten hingegen noch nicht einmal eine berufliche E-Mailadresse, so die Kritik Gersbergs. Dass der Kultusminister davon spricht, dass ‚voraussichtlich‘ zum Schuljahr 2020/21 Lehrerinnen und Lehrer solche E-Mailadressen erhalten sollen, beruhigt die SPD-Abgeordnete nicht. „Das Wort ‚voraussichtlich‘ weckt bei mir kein Vertrauen, wenn man bedenkt, wann das neue Schuljahr beginnt“, sagt Gersberg. Vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen sei die schlechte Ausstattung der Lehrkräfte mangelhaft. „So sind weder die persönlichen Daten der Lehrerinnen und Lehrer noch die Daten der Schülerinnen und Schüler sicher. Die Landesregierung verweist aber lediglich auf die Nutzung des hessischen Schulportals, für das eine datenschutzrechtliche Bewertung allerdings noch aussteht“, erklärt Gersberg.  „Wenn letztlich Daten von Kindern und Jugendlichen preisgegeben werden, sind es am Ende die Lehrkräfte, die dafür haften müssen. Die hessische Landesregierung blendet das völlig aus oder nimmt es einfach hin. Mit Fürsorgepflicht hat das jedenfalls nichts mehr zu tun.“ Dass die Landesregierung das Thema Arbeitsausstattung umgeht, indem sie auf die örtlichen Schulträger verweist, sei nicht hinnehmbar. Das Land müsse endlich die Verantwortung als Arbeitgeber übernehmen und das Thema nicht auf Städte und Gemeinden abwälzen.