Fehlender politische Wille zur konsequenten Verfolgung von Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften

Bild: Angelika Aschenbach

Der Hessische Landtag hat heute über den Kampf gegen die Steuerhinterziehung debattiert. Dabei thematisierte die SPD-Abgeordnete Heike Hofmann die schleppende Aufarbeitung der so genannten Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte.

Hofmann sagte: „Diese Geschäfte waren der größten Steuerraub in der Geschichte Deutschlands. Mit betrügerischen Steuergestaltungsmodellen haben Großaktionäre, Banken und ihre Helfer dem Staat allein von 2007 bis 2012 mindestens 32 Milliarden Euro entzogen – davon allein zehn Milliarden Euro mit Hilfe der so genannten Cum/Ex-Geschäfte.“

Heike Hofmann nannte es bedrückend, dass nach dem Bekanntwerden der betrügerischen Geschäfte viele Jahre vergehen konnten, bevor die hessischen Steuerbehörden mit der Verfolgung der Machenschaften begannen. „Andere Bundesländer, wie etwa Bayern und Nordrhein-Westfalen, haben  mit großem ermittlerischen Erfolg Cum/Cum- und Cum/Ex-Fallgestaltungen erfolgreich aufgegriffen. In NRW stehen die ersten Beteiligten vor Gericht, während die strafrechtliche Aufarbeitung in Hessen noch lange nicht abgeschlossen ist.“.

Mit Blick auf Äußerungen von Finanzminister Thomas Schäfer (CDU), der die Forderung der SPD-Landtagsfraktion nach mehr Engagement bei der Verfolgung der Betrügereien als unsachliche Kritik an der Finanzverwaltung auslegte, sagte Hofmann: „Der Finanzminister versucht, von eigenem Nichtstun abzulenken. Denn er weiß ganz genau, dass wir die Arbeit der Finanzverwaltung der Steuerfahnder und der Prüfer hoch schätzen. Wir kritisieren nicht die einzelnen Finanzbeamten, sondern die Spitze der hessischen Finanzverwaltung – also den Minister, dem offensichtlich der politische Wille fehlt, seine Leute bei den komplexen Ermittlungen zu unterstützen.“

Auch politisch müssen daraus Konsequenzen gezogen werden, so Heike Hofmann: „Dazu gehört unteranderem eine höhere Effektivität der Steuerbehörden mit noch mehr kompetenten Personal, einer verstärkten Kooperation von Steuer- und Finanzbehörden auch national und international, einer verbesserten internationalen Zusammenarbeit, insbesondere einer Meldepflicht von Steuerspar-Modellen für Behörden, dem Schutz von Whistleblowern, der Lizenzentzug als Abschreckung für Finanzinstitute sowie eine Meldepflicht verdächtiger Geschäfte und Steuergestaltungen.“